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Darstellung von Gebäuden  
   
   
 
Der gesetzliche Hintergrund

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz.

Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Die steuerliche Seite ist im Einkommensteuergesetz  §§ 7i und 7h geregelt:

Erhöhte Abschreibungen mit denkmalgeschützten bzw. in förmlich
festgelegten Sanierungsgebieten gelegenen Immobilien


Der Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien ist bei hoher Steuerbelastung
lohnend. Der Staat belohnt die Beteiligung am "Erhalt der Kulturgüter" mit
einer interessanten erhöhten Abschreibung. 8 Jahre können 9 % der
nachträglichen Sanierungskosten, dann weitere 4 Jahre 7 % abgeschrieben
werden.

Weitere Informationen über den genauen Wortlaut des Gesetzes erhalten Sie hier:

Einkommensteuergesetz